Jedes Unternehmen kennt diese Situation: durch Krankheit, Urlaub oder Elternzeit der eigenen Beschäftigten entsteht plötzlich akuter Personalnotstand. Projekte drohen ins Stocken zu geraten, Auftragstermine an eigene Kunden kommen in Gefahr.

Für diese Fälle, in denen sehr schnell kaufmännisch qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen müssen, springen unsere vorübergehend überlassenen Beschäftigten ein.

Unsere Kolleginnen und Kollegen springen ein

Gerade im Bereich kaufmännischer „Allrounder“ ist eine solche kurzfristige Überlassung von Beschäftigten möglich. Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen dabei in einem festen, in der Regel unbefristeten, Arbeitsverhältnis mit dem Extra Team Office. Ihre Arbeitsbedingungen sind tariflich geregelt. Durch ihre wechselnden Aufgaben bei verschiedenen Kunden verfügen sie in der Regel über ein hohes Maß an Berufserfahrung und tragen nicht selten zu einem guten fachlichen Austausch mit den direkt bei unseren Kunden angestellten Kolleginnen und Kollegen bei.

Extra Team Office bleibt Arbeitgeber

Auch während ihres Kundeneinsatzes bleiben unsere Beschäftigten immer im Extra Team Office angestellt. Die vertragliche Beziehung zum Kunden regeln wir über Arbeitnehmerüberlassungsverträge. Sie beschreiben das „Dreieck“ dieser (arbeits-) vertraglichen Beziehung zwischen Beschäftigtem, Einsatzbetrieb und dem Extra Team Office als Arbeitgeber. Die Kosten dieser Überlassung von Beschäftigten ergeben sich aus dem jeweiligen Stundensatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kundenbetriebe bezahlen dabei nur die tatsächlich geleisteten Stunden, also beispielsweise keine Krankheits- oder Urlaubszeiten von Extra-Beschäftigten. Auch die Abrechnung ist transparent und einfach: Unsere Kunden bestätigen die geleisteten Einsatzzeiten und unsere Verwaltung erstellt - in der Regel wöchentlich - eine Rechnung, die per Post zugestellt wird.

Fester Wechsel in den Kundenbetrieb möglich

Immer wieder kommt es vor, dass Kundenbetriebe und Beschäftigte so gut mit einander harmonieren, dass sich beide Seiten entscheiden, aus dem vorübergehenden Einsatz doch ein direktes Arbeitsverhältnis zu machen. In solchen Fällen müssen unsere Beschäftigten ihren Arbeitsvertrag kündigen und können nach Ablauf der üblichen Fristen problemlos wechseln. Bei sehr kurzen Überlassungszeiten, die diesem Wechsel vorangegangen sind, also zum Beispiel nur nach wenigen Wochen, wird unter Umständen eine Gebühr für den Kundenbetrieb fällig. Details hierzu regeln unsere Einzel- oder Rahmenverträge, die zwischen dem Extra Team Office und seinen Kundenunternehmen abgeschlossen wurden.

Wenn aus einem ‚vorübergehend‘ ein ‚fest' werden soll

Unter dem Menüpunkt „Stellen fest besetzen“ haben wir beschrieben, wie das Extra Team Office auch als „Personalvermittler“ für seine Kunden tätig wird. In einem solchen Fall führen wir Bewerber und Unternehmen zusammen und werden nicht selbst Arbeitgeber. Es gibt auch Mischformen zwischen der „vorübergehenden Überlassung“ und der „direkten Personalvermittlung“. Wir sprechen in solchen Fällen von der „vermittlungsorientieren Überlassung“ oder „temp-to-perm“. Diese etwas sperrigen Begriffe beschreiben das Vorgehen: Wenn nämlich eine Stelle in einem Betrieb dauerhaft fest zu besetzen ist, kann die vorübergehende Überlassung eben auch der Erprobung von neuen Beschäftigten dienen. Das Ziel ist in solchen Fällen aber der Abschluss eines eigenen Arbeitsvertrags zwischen Kundenbetrieb und Beschäftigtem - also eben nicht die vorübergehende Besetzung. Diese Mischform aus unseren Dienstleistungen kommt regelmäßig zum Einsatz. Für Betriebe stellt sie einen beliebten Weg bei der Besetzung von freien Stellen dar, denn beide Seiten - Einsatzbetrieb und Beschäftige - können so zunächst ohne feste Vertragsbeziehung einander kennenlernen.

Zum Seitenanfang