In Zeiten des allgegenwärtigen Fachkräftemangels kennt jeder Personalverantwortliche diese Herausforderung: offene Stellen können nicht besetzt werden, weil Bewerberinnen und Bewerber fehlen. Die Suche und Auswahl insbesondere von Fach- und Führungskräften ist ein schwieriges und teures Unterfangen. Unternehmen stoßen hier schnell an Grenzen. In solchen Fällen unterstützen wir unsere Kunden bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten in unserer Rolle als private Personalvermittler.
Kundenbetrieb wird selbst Arbeitgeber
Im Gegensatz zur vorübergehenden Überlassung eigener Beschäftigter schlagen wir als Personalvermittler Kandidatinnen und Kandidaten vor, die dann ein direktes Arbeitsverhältnis mit dem Kundenbetrieb eingehen. Vorab suchen wir nach Kandidaten, prüfen wir Qualifikation und Eignung für die jeweils zu besetzende Stelle, moderieren Gespräche zwischen Kandidaten und Betrieb und unterstützen den Entscheidungsprozess auf beiden Seiten. Die Kosten für diese Dienstleistung werden bei erfolgreicher Vermittlung als Einmalgebühr dem Kundenbetrieb in Rechnung gestellt. Details regeln in diesem Fall gesonderte Personalvermittlungsverträge.
Kombination von Personalvermittlung und Überlassung
Eine Mischform zwischen der Überlassung eigener Beschäftigter und der Rolle als privater Personalvermittler stellt die „vermittlungsorientierte Überlassung“ dar. Diese gerade im kaufmännischen Bereich beliebte Dienstleistung ermöglicht es „überlassenen“ Beschäftigten bei voller arbeitsvertraglicher Absicherung einen oder mehrere Betriebe kennenzulernen, um sich schließlich fest auf den jeweiligen Wunscharbeitsplatz zu bewerben. Auch der Kundenbetrieb kann auf diesem Weg einen oder mehrere Beschäftigte kennenlernen und zum passenden Zeitpunkt entscheiden, ob er ein direktes Arbeitsplatzangebot macht. In dieser Variante schließen wir keinen Personalvermittlungsvertrag, sondern einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Während der Überlassung wird nur der übliche Stundensatz berechnet. Bei sehr kurzen Überlassungszeiten, also zum Beispiel nach nur wenigen Wochen, berechnen wir im Falle der Übernahme eine Vermittlungsgebühr. Übernahmen nach längeren Überlassungszeiten sind kostenfrei. Die genauen Konditionen legen wir natürlich von Anfang an gemeinsam fest.